Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Kontrolle von Personen, Handgepäck,aufgegebenem Gepäck und mitgeführten Gegenständen beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz- Flugplatzbetreiber dürfen nur Personen als Luftsicherheitskontrollkräfte einsetzen, die einen Zertifizierungsnachweis für die von ihnen wahrzunehmende Tätigkeit besitzen.
- Wenn Sie Luftsicherheitskontrollkräfte im Luftsicherheitsbereich zertifizieren lassen möchten, können Sie dies online bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
- Die tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die für die Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen zuständig sind, umfasst die im modularen Schulungssystem hinterlegten Kompetenzen.
- Nach erfolgreich absolvierter Schulung wird durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde die schriftliche und praktische Prüfung abgenommen.
- Im Anschluss wird den Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmern ein Zertifizierungsnachweis über die erfolgreich absolvierte Prüfung von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde ausgestellt.
- Eine Kopie der Zertifizierungsnachweise erhalten Sie durch die Luftsicherheitsbehörde.