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mixins.searchInfo_searchTermZertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Kontrolle von Personen, Handgepäck,aufgegebenem Gepäck und mitgeführten Gegenständen beantragen

Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Kontrolle von Personen, Handgepäck,aufgegebenem Gepäck und mitgeführten Gegenständen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz
  • Flugplatzbetreiber dürfen nur Personen als Luftsicherheitskontrollkräfte einsetzen, die einen Zertifizierungsnachweis für die von ihnen wahrzunehmende Tätigkeit besitzen.
  • Wenn Sie Luftsicherheitskontrollkräfte im Luftsicherheitsbereich zertifizieren lassen möchten, können Sie dies online bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
  • Die tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die für die Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen zuständig sind, umfasst die im modularen Schulungssystem hinterlegten Kompetenzen. 
  • Nach erfolgreich absolvierter Schulung wird durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde die schriftliche und praktische Prüfung abgenommen.
  • Im Anschluss wird den Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmern ein Zertifizierungsnachweis über die erfolgreich absolvierte Prüfung von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde ausgestellt.
  • Eine Kopie der Zertifizierungsnachweise erhalten Sie durch die Luftsicherheitsbehörde.

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