Grundsteuermessbetrag Anzeigepflichten
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Grundsteuermessbetrag bildet zusammen mit dem von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz die Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung.
Der Grundsteuermessbetrag wird von dem örtlich zuständigen Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt, in dem auf den Einheitswert/Grundsteuerwert ein Promillesatz (Steuermesszahl) angewendet wird.
Die erste Hauptveranlagung erfolgt auf den 01.01.2025. Die Werte aus dieser Hauptveranlagung werden bei der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Nach § 19 Grundsteuergesetz sind Sie verpflichtet, dem für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zuständigen Finanzamt folgendes anzuzeigen:
- Jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes.
- Den Wegfall der Voraussetzungen für eine ermäßigte Steuermesszahl (§ 15 Abs. 2 - 6 Grundsteuergesetz).
Die Anzeigen nach § 19 Grundsteuergesetz sind bei dem für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zuständigen Finanzamt bis zum 31. März des Jahres zu erstatten, das auf das Kalenderjahr der Änderungen bzw. des Wegfalls der Vergünstigungsvoraussetzungen folgt.
30.01.2025
Ihre zuständige Stelle:
Finanzamt Neuwied
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Neuwied umfasst das Gebiet des Landkreises Neuwied.
Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Neuwied zudem die Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben für die Amtsbezirke der Finanzämter Altenkirchen-Hachenburg und Montabaur Diez wahr.
Aufgaben, die für das Finanzamt Neuwied von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
- Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Koblenz),
- Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
- Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Koblenz),
- Grunderwerbsteuer (Finanzamt Mayen),
- Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
56564 Neuwied