Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Führerscheinstellen
Wie bei der Erteilung des Führerscheins.
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
- Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
- nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
- nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.
Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins
Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins.
Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.
23.01.2023
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 34 - 2. Führerscheinstelle
Adresse
56566 Neuwied
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Ansprechpartner
Adresse
56566 Neuwied
Telefon
Fax
Raum
Zuständig für:
- Neuwied:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer