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mixins.searchInfo_searchTermMelderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Bürgerdienste

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02683 9120
02683 912334

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