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Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des  Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Bürgerdienste

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02683 9120
02683 912334

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