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mixins.searchInfo_searchTermVerkaufsoffener Sonntag

Verkaufsoffener Sonntag

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Bürgerdienste

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02683 9120
02683 912334
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