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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen

Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Als steuerlicher Beauftragter vertreten Sie ein Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem Luftverkehrsteuergesetz. Sie haben als steuerlicher Beauftragter die Pflichten des Luftverkehrsunternehmens als eigene zu erfüllen. Dabei haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vertretene. Sie sind zusammen mit dem von Ihnen vertretenen Luftverkehrsunternehmen Gesamtschuldner der Luftverkehrsteuer.

Sie können als steuerlicher Beauftragter für mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein. Zur Sicherstellung des Steueraufkommens müssen Sie dem Hauptzollamt Änderungen Ihrer Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich anzeigen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Generalzolldirektion (GZD)

Am Propsthof 78a
53121 Bonn, Stadt
+49 228 303-0
+49 228 303-99000
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