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mixins.searchInfo_searchTermAbnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR, FI) beantragen

Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR, FI) beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in der Luftfahrt arbeiten wollen, müssen Sie unter Umständen eine theoretische Prüfung absolvieren. Dies gilt vor allem für angehende:

  • Pilotinnen oder Piloten oder
  • Flugtechnikerinnen oder Flugtechniker

Sie können die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:

  • ATPL (A)
  • ATPL (A) Bridge
  • CPL (A)
  • CPL (A) Bridge
  • MPL (A)
  • ATPL (H) VFR
  • ATPL (H) VFR Bridge
  • ATPL (H) IFR
  • ATPL (H) IFR Bridge
  • CPL (H)
  • CPL (H) Bridge
  • CPL (As)
  • CPL (As) Bridge
  • IR
  • CB-IR
  • BIR
  • FI Zeugnis (A)
  • FI Zeugnis (H)
  • Anerkennung einer FAA-IR Berechtigung

Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I oder BZFE beantragen.

Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:

  • Angaben zur Person
  • Angaben zur absolvierten Ausbildung
  • Angaben zu Prüfungsfächern und -termin. 

Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099
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