Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR, FI) beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie in der Luftfahrt arbeiten wollen, müssen Sie unter Umständen eine theoretische Prüfung absolvieren. Dies gilt vor allem für angehende:
- Pilotinnen oder Piloten oder
- Flugtechnikerinnen oder Flugtechniker
Sie können die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:
- ATPL (A)
- ATPL (A) Bridge
- CPL (A)
- CPL (A) Bridge
- MPL (A)
- ATPL (H) VFR
- ATPL (H) VFR Bridge
- ATPL (H) IFR
- ATPL (H) IFR Bridge
- CPL (H)
- CPL (H) Bridge
- CPL (As)
- CPL (As) Bridge
- IR
- CB-IR
- BIR
- FI Zeugnis (A)
- FI Zeugnis (H)
- Anerkennung einer FAA-IR Berechtigung
Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I oder BZFE beantragen.
Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:
- Angaben zur Person
- Angaben zur absolvierten Ausbildung
- Angaben zu Prüfungsfächern und -termin.
Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.