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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar

Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
56171 Vallendar
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 261 6503-0
+49 261 6503-177

Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
montags 14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung

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