Besondere Leistungen im Einzelfall in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage befinden und diese nicht bereits durch andere Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV) abgedeckt werden, können Sie Unterstützung erhalten.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen der Besonderen Leistungen im Einzelfall erfolgt eine gesonderte Abwägung, ob das Gesetz eine solche Schädigungsfolge mit abdeckt. Die Leistung muss daher in einem nachvollziehbaren Zusammenhang hierzu stehen.
Beispiele für besondere Bedarfslagen sind:
- Die Kosten für die Unterbringung einer Geschädigten in einem Frauenhaus,
- Der Besuch von Selbsthilfegruppen oder
- Präventive Sicherungsmaßnahmen an Haustüren.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.