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mixins.searchInfo_searchTermBesondere Leistungen im Einzelfall zur Weiterführung des Haushalts im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Besondere Leistungen im Einzelfall zur Weiterführung des Haushalts im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Mit der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Ihnen als Geschädigte Person ein Verbleiben im gewohnten Lebensumfeld und in der vertrauten Umgebung gesichert werden.

Sie können Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn Sie einen eigenen Haushalt haben, aber weder Sie selbst noch die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können. Die Leistungen zur Weiterführung des Haushalts soll Ihnen ermöglichen, den eigenen Haushalt weiterzuführen beziehungsweise weiter Angehörige in der eigenen Wohnung zu versorgen.

Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden. Leistungen sind unbefristet zu erbringen, wenn

  1. durch die Leistungen die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann oder
  2. unwahrscheinlich ist, dass die fehlende Fähigkeit, den Haushalt zu führen, behoben werden kann.

Die Leistungen umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderlichen Tätigkeiten.

Geschädigten können die angemessenen Aufwendungen für eine haushaltsführende Person erstattet werden. Es können auch angemessene Beihilfen geleistet sowie Beiträge der haushaltsführenden Person für eine angemessene Alterssicherung übernommen werden, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Ist neben oder anstelle der Weiterführung des Haushalts die Heranziehung einer besonderen Person zur Haushaltsführung erforderlich oder eine Beratung oder zeitweilige Entlastung der haushaltsführenden Person geboten, können die angemessenen Kosten übernommen werden.

Die Leistungen können auch durch Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen erbracht werden, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

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