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Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung bei Pflegebedürftigkeit beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Ihre anerkannten Schädigungsfolgen zu einer Pflegebedürftigkeit führen, dann können Sie Leistungen der sozialen Entschädigung bei Pflegebedarf beantragen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Sie sowohl zu Hause als auch in stationären Einrichtungen angemessene Pflege und Unterstützung erhalten.

Ein Anspruch besteht auch bei Gesundheitsstörungen, die zwar keine Folge der Schädigung sind, aber in Zusammenhang mit anerkannten Schädigungen Pflegebedürftigkeit verursachen.

Bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit können Sie unter anderem folgende Leistungen der Pflegeversicherung erhalten:

  • Pflegegeld,
  • Ambulante oder stationäre Pflege,
  • Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Rollstuhl oder Pflegebett,
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, zum Beispiel barrierefreies Bad, Treppenlifte oder Haltegriffe. 

Wenn der schädigungsbedingte Pflegebedarf durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung nur teilweise gedeckt wird, können ergänzende Leistungen der Sozialen Entschädigung in notwendigem und angemessenem Umfang in Anspruch genommen werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell in Anspruch zu nehmen.

Die Leistungen werden von den Pflegekassen oder von der Verwaltungsbehörde erbracht. Der konkrete Anspruch richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad, welcher in der Regel durch die Pflegekasse bestimmt wird.

Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

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