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mixins.searchInfo_searchTermEinmalzahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte durch Gewalttaten im Ausland beantragen

Einmalzahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte durch Gewalttaten im Ausland beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Deutschland leben und während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden sind und gesundheitliche Schäden erlitten haben, dann können Sie eine Einmalzahlung zwischen EUR 2.719 und EUR 29.907 erhalten. Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig von Ihrem Grad der Schädigungsfolgen (GdS mindestens 30).

Vorübergehend ist ein Auslandsaufenthalt, wenn er weniger als sechs Monate, bei Schulbesuch oder Studium nicht mehr als ein Jahr dauert.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

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