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mixins.searchInfo_searchTermZuschuss zum Zahnersatz bei der Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung beantragen

Zuschuss zum Zahnersatz bei der Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung festgestellt worden ist, erhalten ab dem 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.

Anstelle der Versorgung mit Zahnersatz können Geschädigte für die Beschaffung eines Zahnersatzes wegen anerkannter Schädigungsfolgen einen Zuschuss in angemessener Höhe erhalten, wenn

  1. sie wegen eines nicht schädigungsbedingten weiteren Zahnverlustes einen erweiterten Zahnersatz anfertigen lassen und
  2. es sich bei dem erweiterten Zahnersatz um eine nicht teilbare Leistung handelt.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

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