Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung für Geschädigte infolge anerkannte Schädigungsfolgen beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie können für anerkannte Schädigungsfolgen Leistungen der Krankenbehandlung (Heilbehandlung) erhalten.
In Betracht kommen unter anderem folgende Leistungen:
- Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- Zahnärztliche Behandlung
- Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen
- Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie mit digitalen Gesundheitsanwendungen
- häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege und Haushaltshilfe
- Krankenhausbehandlung
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen.
Dabei gelten die Grundsätze der Leistungserbringung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche weiteren Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.