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mixins.searchInfo_searchTermKrankenbehandlung der Sozialen Entschädigung für Geschädigte für Nichtschädigungsfolgen beantragen

Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung für Geschädigte für Nichtschädigungsfolgen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn bei Ihnen ein Anspruch auf Heilbehandlung festgestellt worden ist, erhalten Sie ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.

Wenn Sie einen Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 50 oder höher (der Grad der Schädigungsfolgen wird durch ärztliche Gutachter bemessen) infolge eines schädigenden Ereignisses haben, dann können Sie für Nichtschädigungsfolgen (gesundheitliche Bedarfe, die nicht durch das schädigende Ereignis bedingt sind) Leistungen erhalten.

Die Leistung wird gewährt, wenn Sie keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben (zum Beispiel fehlende Krankenversicherung) oder diese auf Grund der Schädigungsfolgen nicht mehr unterhalten können und das Versagen von Leistungen eine unzumutbare Belastung bedeuten würde.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

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