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mixins.searchInfo_searchTermÜbernachtungssteuer

Übernachtungssteuer

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Kelberger Str. 26
56727 Mayen
02651 8009-0
02651 8009-20

Fachbereich 1

Leitung: Michael Augel

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