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mixins.searchInfo_searchTermTierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.

Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.

Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.

Entsprechendes  gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.3.39 / Veterinärdienst, Lebensmittelüberwachung

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Friedrich-Ebert-Ring 54
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


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