Spielhallenerlaubnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Voraussetzung für die Erlaubnis ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
Die für den Spielhallenbetrieb bestimmten Räume müssen nach ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sein, d.h. den polizeilichen und baurechtlichen Vorgaben entsprechen.
Seit dem 1.7.2012 ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle Bestandteil der Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und wird von der hierfür zuständigen (Gewerbe-) Behörde mit erteilt (Konzentrationswirkung). Die zuständige Erlaubnisbehörde beteiligt dazu die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und holt deren Genehmigung/Zustimmung ein.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Zur Überprüfung der Geeignetheit des Aufstellungsortes:
- Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf der Grundlage des Landesgebührengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt sowie der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Bereich des Glücksspielwesens.
Diese Erlaubnis ist personen- und gebäudebezogen, so dass Sie auch dann eine auf Ihre Person lautende Spielhallenerlaubnis benötigen, wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle von jemand anderem übernehmen wollen. Sollten Sie selbst Aufsteller der Spielgeräte sein, so benötigen Sie zusätzlich eine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) sowie eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO.
07.04.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Besucheranschrift
56727 Mayen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Fachbereich
Leitung: Anna Döpgen
Ansprechpartner
Postfach
Adresse
56727 Mayen
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Vordereifel:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fahrrad herrenlos melden
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Parkausweis
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Schwarzarbeit melden
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßensperrungen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Versicherungsvermittler Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Weihnachtsmarkt
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Formulare
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Juristische Person
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Natürliche Person
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz