Erschließungsbeitrag zahlen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Maifeld
Erschließungsbeiträge sind Kosten für die erstmalige Herstellung der Verkehrsflächen (Straße, Bürgersteig, Straßenbegleitgrün, Straßenbeleuchtung, Anteil der Straßenoberflächenentwässerung, Ingenieurleistungen für Planung etc.).
Die beitragsfähigen Kosten werden auf die Grundstücke verteilt, die an die neu hergestellte Erschließungsanlage angrenzen und somit eine Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit erhalten.
Nicht in den Erschließungsbeiträgen enthalten sind die Kosten für Kanal, Wasser, Strom, Gas, Telefon und ähnlichem.
Die beitragsfähigen Kosten werden auf die Grundstücke verteilt, die an die neu hergestellte Erschließungsanlage angrenzen und somit eine Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit erhalten.
Nicht in den Erschließungsbeiträgen enthalten sind die Kosten für Kanal, Wasser, Strom, Gas, Telefon und ähnlichem.