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mixins.searchInfo_searchTermWohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige bei der Pflegekasse beantragen

Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige bei der Pflegekasse beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie mit anderen Pflegebedürftigen in einer Pflege-WG oder einer vergleichbaren Wohngruppe zusammenleben und Hilfe benötigen, um die Pflege und das Zusammenleben zu organisieren, können Sie einen Wohngruppenzuschlag bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Der Wohngruppenzuschlag beträgt unabhängig vom Pflegegrad EUR 214,00 im Monat. Dieses Geld ist Ihr Anteil, um gemeinschaftlich eine Alltagsbegleiterin oder einen Alltagsbegleiter zu beauftragen. Diese Person, auch Präsenzkraft genannt, unterstützt Ihre Wohngruppe im Alltag, zum Beispiel im Haushalt, in organisatorischen Fragen oder bei gemeinschaftlichen Aktivitäten. Den Namen und die Kontaktdaten der beauftragten Person müssen Sie in der Regel im Antragsformular Ihrer Pflegekasse angeben.
 

Ihre zuständige Stelle:

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

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