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mixins.searchInfo_searchTermEntlastung von der Energiesteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beantragen

Entlastung von der Energiesteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die unter anderem auf Kohle, Gas und Öl und andere Energieerzeugnisse erhoben wird. Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet, wer die Steuer bezahlen muss, muss eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin die Energiesteuer selbst berechnen. Auch eine mögliche Steuerentlastung müssen Sie selbst berechnen.

Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft können Sie sich einen Teil der bereits bezahlten Energiesteuer auf Gasöl erstatten oder vergüten lassen.

Voraussetzung für eine Steuerentlastung ist unter anderem, dass Sie das Gasöl, für die Sie eine Steuerentlastung beantragen möchten, für Ihre tägliche Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft verwendet haben. Das trifft zu, wenn Sie zum Beispiel Ihren Ackerschlepper oder andere Maschinen und Fahrzeuge einsetzen, die in der Land- und Forstwirtschaft benötigt werden.

Für diese sogenannte Agrardieselentlastung gilt folgender Entlastungssatz:

  • Gasöl: 0,21480 EUR je Liter

Bei Gasöl gibt es zwei Einschränkungen:

  • Betriebe, die für andere Betriebe land- und forstwirtschaftliche Arbeiten ausführen, erhalten keine Steuerentlastung für Gasöl.
  • Imkereibetriebe können für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk eine Steuerentlastung bekommen.

Ihre zuständige Stelle:

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

+49 228 303-26020Bemerkung:
Für Privatpersonen
+49 228 303-26030Bemerkung:
Für Unternehmen
+49 228 303-26040Bemerkung:
Anfragen auf Englisch
+49 228 303-97924

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