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mixins.searchInfo_searchTermFreilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.3.39 / Veterinärdienst, Lebensmittelüberwachung

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Friedrich-Ebert-Ring 54
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


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