Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Es fallen keine Gebühren an.
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.3.39 / Veterinärdienst, Lebensmittelüberwachung
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56068 Koblenz
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Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
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Zuständig für:
- Mayen-Koblenz:
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Hausschlachtung anmelden
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierseuchen
- Veterinärwesen
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- Mayen-Koblenz:
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierquälerei
- Tierschutz leben
- Veterinärwesen
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.3.39 / Veterinärdienst, Lebensmittelüberwachung
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