Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.
Zuständige Behörde für die polizeilichen Aufgaben im Straßenverkehr (Verkehrsüberwachung) ist für die Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen, mit Ausnahme der Bundesautobahnen, die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde. Soweit die Abwehr der Gefahr durch diese Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint, wird die Polizei tätig.
Das geparkte Kraftfahrzeug befindet sich beispielsweise im:
- Parkverbot
- Halteverbot
- vor Einfahrten
- Feuerwehrzufahrten
- Geh- und Radwegen
- im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen
- auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz etc.
Für das Falschparken oder Parken ohne zulässigen Parkschein können unterschiedlich hohe Verwarn- oder Bußgelder fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog – Halten und Parken.
Statthafter Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch.
Wenn Sie als Parker durch andere Kraftfahrzeuge zugeparkt wurden und am unfallfreien Ausparken gehindert werden, können Sie den Abschleppdienst rufen. Um die Kosten letztlich nicht selbst tragen zu müssen, empfiehlt es sich, das Abschleppen durch die zuständige Stelle zu beauftragen.
25.06.2019
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 2/3 - Bürgerdienste
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner
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56812 Cochem
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Raum
Zuständig für:
- Cochem:
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Bewohnerparkausweis Verlängerung
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkplätze/Parkhäuser
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung