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mixins.searchInfo_searchTermGutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

Ihre zuständige Stelle:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Am Wasserturm 5a
56727 Mayen
+49 2651 9582-0
+49 2651 9582-400
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