Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIm Rahmen einer einfachen Fahrzeugregisterauskunft erhalten sie Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten. Sie müssen darlegen, dass sie diese zur Geltendmachung, Sicherung und Vollstreckung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Auch für eine private Klage wegen Verkehrsverstößen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.
Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeug- und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden.
Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter) eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrsrechtlichen Geschehen haben. Das trifft besonders zu, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer Garage steht. Dort kann es einen Schaden verursachen oder selbst beschädigt werden. Auch können durch den Gebrauch des Fahrzeugs die Rechte anderer verletzt werden (zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück).
Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halter bzw. deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie schriftlich ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten begründen. Ein berechtigtes Interesse kann z.B. sein:
- nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen des Unfallgegners
- Ihre Garage ist zugeparkt. Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zu Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter.