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mixins.searchInfo_searchTermAusübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Heilpraktikerin oder Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Birkenfeld

Der Landkreis Birkenfeld mit der Kreisverwaltung Birkenfeld umfasst die Stadt Idar-Oberstein sowie die Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld, Herrstein und Rhaunen.

Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Postanschrift 12 40
55760 Birkenfeld
+49 6782 15-0
+49 6782 15-190
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