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mixins.searchInfo_searchTermNeuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Birkenfeld

Der Landkreis Birkenfeld mit der Kreisverwaltung Birkenfeld umfasst die Stadt Idar-Oberstein sowie die Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld, Herrstein und Rhaunen.

Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Postanschrift 12 40
55760 Birkenfeld
+49 6782 15-0
+49 6782 15-190
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