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mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Tankstellen sind ortsfeste Anlagen, die Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündbaren Flüssigkeiten betanken. Sie sind überwachungsbedürftige Anlagen.

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:

  • eine Tankstelle errichten und betreiben möchten
  • Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise vornehmen möchten, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen.

Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

  • beschränkt,
  • befristet,
  • unter Bedingungen oder
  • mit Auflagen.

Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

 

Ihre zuständige Stelle:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein

Hauptstraße 238
55743 Idar-Oberstein
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