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mixins.searchInfo_searchTermVerlängerung einer Prostitutionstätigkeit anmelden

Verlängerung einer Prostitutionstätigkeit anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Aufnahme einer Tätigkeit zur Prostitution ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit angemeldet wurde. Die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung ist zeitlich begrenzt. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr, für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Eine Fortführung der Prostitutionstätigkeit ist danach nur erlaubt, wenn Sie die Anmeldung zeitlich verlängern.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 4.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein

Brühlstraße 16
55756 Herrstein

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

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Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.