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mixins.searchInfo_searchTermMitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Ihre zuständige Stelle:

Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
+49 261 1202222
+49 261 1208822222
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können Sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.