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mixins.searchInfo_searchTermErbvertrag Informationerteilung

Erbvertrag Informationerteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Neben der Errichtung eines Testaments kann auch durch einen Erbvertrag über die Erbfolge verfügt werden. Der Erbvertrag wird mit einer oder mehreren anderen Personen geschlossen und bewirkt eine vertragliche Bindung an die darin getroffenen Verfügungen, die einseitig nur bei einem entsprechenden Vorbehalt im Vertrag, ansonsten nur ganz ausnahmsweise wieder gelöst werden kann. Vom Inhalt her können im Erbvertrag dieselben Verfügungen wie im Testament getroffen werden.

Ihre zuständige Stelle:

Notarsuche des Informationsportals der Bundesnotarkammer

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