Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIm Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Der Antrag erfolgt formlos.
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
55566 Bad Sobernheim
Gebäudezugänge
Adresse
55590 Meisenheim
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Adresse
55566 Bad Sobernheim
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Nahe-Glan:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Fahrlehrerlaubnis beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsoffener Sonntag
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Kontakt
Telefon
Telefon
Webseite
Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9