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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen zuteilen

Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen zuteilen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Kfz. Zulassungsbehörde

Industriestraße 36
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Bemerkung:
Hauptstelle Bad Kreuznach
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Bemerkung:
Nebenstelle Kirn
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Hauptstelle Bad Kreuznach
Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss um 11.45 Uhr)
Donnerstag: zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr (Annahmeschluss 17.45 Uhr)

Außenstelle Kirn
Montag bis Freitag: 7.30 bis 11.45 Uhr

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