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mixins.searchInfo_searchTermErweiterte Meldebescheinigung Ausstellung

Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die erweiterte  Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.

Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
  • Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

Bitte beachten Sie, das Ausweisdokumente und Führerscheine nur an dem Standort abgeholt werden, an dem sie auch beantragt wurden. Eine Abholung an der jeweils anderen Dienststelle unserer Meldebehörde ist nicht möglich.

Naheweinstraße 84
55450 Langenlonsheim
06704 929-0
06704 929-45

Montag - Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Sozialamt mittwochs geschlossen.

Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.



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