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mixins.searchInfo_searchTermAußerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen

Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02641 975-0
02641 975-456

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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