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mixins.searchInfo_searchTermJugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden.

Wenn Ihnen der Jugendjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen

Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02641 975-0
02641 975-456

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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