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mixins.searchInfo_searchTermVerlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

Aufbewahrung und Versteigerung:

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Bad Neuenahr-Ahrweiler

Eine Übersicht der Fundsachen sowie die Möglichkeit der Verlust- bzw. Fundanzeige gibt es im Stadtportal auf der Seite des Fundbüros

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bürgerbüro

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02641 87-100
02641 87-125

Bürgerbüro Bad Neuenahr

Montag, Mittwoch, Freitag: 07.30 - 12.00
Dienstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 18.00 Uhr

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