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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz

Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten

Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 975-0
02641 975-456

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
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Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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