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mixins.searchInfo_searchTermErschließungsbeitrag zahlen

Erschließungsbeitrag zahlen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Tiefbauplanung

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden

Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Hinweis: Der Zutritt zur Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich.

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