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Parkausweis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein Parkausweis berechtigt zum Parken in festgelegten Gebieten oder für einen festgelegten Personenkreis.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Bad Neuenahr-Ahrweiler

Es sind nur die Bewohner der folgenden Straßen berechtigt einen Bewohnerparkausweis zu beantragen:

In Ahrweiler:

  • Schützbahn
  • Auf dem Teich

In Bad Neuenahr:

  • Beethovenstraße
  • Kirchenpfad
  • Nelkenweg
  • Mittelstraße (zwischen Einmündung Beethovenstraße und Landgrafenstraße)
  • Unterstraße
  • Oststraße

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Verkehr

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02641 87-258

Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Hinweis: Der Zutritt zur Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich.

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