Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermBeschäftigte bei der Sozialversicherung abmelden

Beschäftigte bei der Sozialversicherung abmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und Mitarbeitenden endet, müssen Sie diese Beschäftigten bei der Sozialversicherung abmelden.

Das Abmeldeverfahren ist mit Ausnahme von Minijobs in Privathaushalten für alle Beschäftigten gleich. Für Minijobs in Privathaushalten müssen Sie das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale nutzen.

Abmeldungen bei der Sozialversicherung müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, übermitteln Sie die Meldungen mit diesem Programm. Das erfolgt automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln, zum Beispiel das SV-Meldeportal.

Bei der Abmeldung geben Sie auch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Meldezeitraum an.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale

45115 Essen, Stadt
Bemerkung:
Zuständig für Privathaushalte, die ausschließlich geringfügig entlohnte Personen für Tätigkeiten im Haushalt beschäftigen
+49 355 2902-70799
+49 201 384-979797

Service-Telefon

Montag 00:00 bis 24:00 Uhr

Dienstag 00:00 bis 24:00 Uhr

Mittwoch 00:00 bis 24:00 Uhr

Donnerstag 00:00 bis 24:00 Uhr

Freitag 00:00 bis 24:00 Uhr

Sonnabend 00:00 bis 24:00 Uhr

Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr

Zuständig für Privathaushalte, die Personen für Tätigkeiten im Haushalt ausschließlich geringfügig beschäftigen

Alle Informationen anzeigen