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mixins.searchInfo_searchTermBankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln

Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.

Ihre zuständige Stelle:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung

DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt
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