Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie haben festgestellt, dass Ihre eingereichte und noch nicht beschiedene Förderabgabeerklärung für das Vorjahr unvollständig oder fehlerhaft ist? Dann können Sie Ihren Antrag noch korrigieren.
Sie können die Änderung der Förderabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Wenn Sie die Erklärung online über die Plattform „BergPass“ beantragen möchten:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weiterer Ablauf:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Änderung der Förderabgabenerklärung und die eingereichten Unterlagen.
- Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die Behörde setzt die Förderabgabe fest.
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen gegebenenfalls mitgeteilt werden.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).
- Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum Gewinnen von Bodenschätzen.
- Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im innerhalb Ihres Bewilligungsfeldes.
Es fallen keine Kosten an.
Sie können den Antrag auf Änderung nur nach der Abgabe des ursprünglichen Antrags „Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme“ und vor Erhalt der Festsetzung der Förderabgabe von der Behörde stellen.
- Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
- gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
15.10.2025
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