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mixins.searchInfo_searchTermEinflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein so genanntes "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" -  "Unmanned Aircraft System" (UAS) - bilden. Sie sind vielseitig einsetzbar. Folgende Aktivitäten sind   mithilfe von Drohnen zum Beispiel möglich:

  • Motive fotografieren oder filmen
  • Rehkitze retten  
  • Flächen vermessen

Wenn Sie eine Drohne verwenden, wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gemäß Luftverkehrs-Ordnung festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für folgende Bereiche:

  • die öffentliche Sicherheit
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • den Schutz vor Lärmbelästigung
  • die Umwelt

Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel folgende:

  • Bundesfernstraßen
  • Bundeswasserstraßen,
  • Nahbereiche von Flugplätzen und Flughäfen
  • Naturschutzgebiete
  • Wohngrundstücke

In folgenden Fällen ist eine Erlaubnis zum Beispiel notwendig:

  • Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen
  • Sie wollen Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben

Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.

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