Sektorübergreifende Investitionen in deutsche Unternehmen melden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie im meldepflichtigen sektorübergreifenden Bereich in ein deutsches Unternehmen investieren wollen und selbst nicht in der Europäischen Union (EU) oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ansässig sind, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Ihre Investition prüfen und diese erlauben, untersagen oder an Bedingungen knüpfen. Ihre Investition dürfen Sie in diesem Fall erst nach der Freigabe durch das BMWE vollziehen. Bis zur Freigabe besteht ein sogenanntes Vollzugsverbot.
Das BMWE kann prüfen, ob Ihre Investition die wesentlichen Sicherheitsinteressen Deutschlands beziehungsweise die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands oder der Europäischen Union (EU) voraussichtlich beeinträchtigt. Ob Sie Ihre Investition beim BMWE melden müssen – also eine sogenannte Meldepflicht besteht – hängt davon ab, in was für ein deutsches Unternehmen Sie investieren wollen.
- Wenn Sie außerhalb Deutschlands ansässig sind und in ein deutsches Unternehmen aus einem besonders sicherheitssensiblen Bereich investieren wollen, müssen Sie den Erwerb ab einem Stimmrechtsanteil von 10 Prozent melden und das BMWE kann eine Prüfung einleiten. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen aus der Rüstungsindustrie oder der IT-Sicherheit.
- Wenn Sie außerhalb der EU oder der EFTA ansässig sind und in ein deutsches Unternehmen investieren wollen, das Teil der kritischen Infrastruktur ist oder andere besonders sicherheitsrelevante Leistungen erbringt, müssen Sie den Erwerb ab einem Stimmrechtsanteil von 10 Prozent melden und das BMWE kann eine Prüfung einleiten. Dazu gehören beispielsweise besonders wichtige Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik, Telekommunikation, Gesundheit, Finanzen, Versicherung, Transport und Verkehr, aber auch Medienunternehmen.
- Wenn Sie außerhalb der EU oder der EFTA ansässig sind und in ein deutsches Unternehmen investieren wollen, das andere sicherheitsrelevante Leistungen erbringt, müssen Sie den Erwerb ab einem Stimmrechtsanteil von 20 Prozent melden und das BMWE kann eine Prüfung einleiten. Dazu gehören beispielsweise Hersteller von besonders wichtigen Medikamenten und Unternehmen, die im Bereich besonders wichtiger Schlüsseltechnologien tätig sind.
- Wenn Sie außerhalb der EU oder der EFTA ansässig sind und in ein sonstiges deutsches Unternehmen investieren wollen, müssen Sie den Erwerb nicht melden. Das BMWE kann unabhängig davon ab einem Erwerb von 25 Prozent der Stimmrechtsanteile innerhalb von 5 Jahren eine Prüfung einleiten. Um schneller Klarheit darüber zu erlangen, ob für Ihren Erwerb eine voraussichtliche Beeinträchtigung vorliegt, können Sie einen freiwilligen Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen.
- Sie erhalten dann in der Regel innerhalb von maximal 6 Monaten eine Entscheidung des BMWE. Die meisten Prüfverfahren können innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen werden. Im Einzelfall ist aber auch eine deutlich längere Dauer möglich.