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mixins.searchInfo_searchTermBewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern beantragen

Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union betreiben und Nicht-Unionswaren vorübergehend in einem Lager verwahren wollen, müssen Sie eine Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers beantragen.
Welche Bedingungen Sie beim Betrieb Ihres Verwahrungslagers beachten müssen, legt die Zollbehörde in der Bewilligung fest.

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