Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU für Kirchen oder Religionsgemeinschaften beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzFühren Sie als Kirche oder als Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, Kulturgut regelmäßig vorübergehend von Deutschland in ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU aus? Dann können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut beantragen.
Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie des Öfteren
- an öffentlichen Ausstellungen teilnehmen,
- Kulturgüter restaurieren lassen oder
- Forschende die Möglichkeit geben, die Kulturgüter zu untersuchen.
Die allgemeine offene Genehmigung kann höchstens für 5 Jahre erteilt werden.
Die allgemeine offene Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich der Hauptsitz Ihrer Institution befindet.