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mixins.searchInfo_searchTermGenehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in EU-Staaten beantragen

Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in EU-Staaten beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie haben die Möglichkeit, eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU zu beantragen. Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie des Öfteren

  • an öffentlichen Ausstellungen teilnehmen,
  • Kulturgüter restaurieren lassen oder
  • Forschende die Möglichkeit haben sollen, die Kulturgüter zu untersuchen

Die allgemeine offene Genehmigung kann höchstens für 5 Jahre erteilt werden.

Die allgemeine offene Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich der Hauptsitz Ihrer Institution befindet.

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