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mixins.searchInfo_searchTermZulassung als Sammelstelle für den Viehhandel beantragen

Zulassung als Sammelstelle für den Viehhandel beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wer eine Sammelstelle betreiben möchte, in der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammengeführt werden, benötigt die Zulassung durch die zuständige Behörde.

Dies gilt nicht für Viehausstellungen, Viehmärkte, die Betriebsstätten eines Viehhandelsunternehmens und Schlachtstätten.

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